
Die Stimmberechtigten besitzen einerseits das Recht, im bestimmten Turnus jeweils den Landtag sowie die Gemeinderäte und Gemeindevorsteher zu wählen. Mit dem Initiativ- und dem Referendumsrecht haben sie andererseits auch die Möglichkeit, Gesetzesvorschläge einzubringen sowie Beschlüsse des Landtags und des Gemeinderats einer Abstimmung auf Landes- resp. Gemeindeebene zuzuführen.
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