Erste Schritte
- Arzt/Notarzt verständigen, Allgemeiner Notruf (T 230 30 30)
- Eventuell vorhandener Organspenderausweis dem Arzt aushändigen
- Meldung an das Zivilstandsamt erfolgt durch den Arzt
Katholiken: Pfarrer/Mesmer verständigen
- Pfarramt: (T 373 13 89)
- Mesmer: (T 792 22 42)
Nichtkatholiken: Gemeindekanzlei (T 377 10 40) oder Mesmer verständigen; Kontaktaufnahme mit Bestattungsinstitut
- Kintra, Eschen (T 373 82 40)
- Marxer Anstalt (T 373 12 82)
Absprache mit den Angehörigen über die Art der Bestattung
Art der Bestattung
Erdbestattung
- Einzelgrab
- Doppelgrab
- Familiengrab
- Kindergrab
Urnenbestattung
- Urnengrab: Grabpflege durch den Mesmer
- Urnendoppelgrab: Grabpflege durch die Angehörigen
Die allgemeine Grabesruhe beträgt 25 Jahre. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Friedhofordnung oder erkundigen Sie sich beim Pfarramt oder bei den Bestattungsunternehmen Kintra bzw. Marxer.
Absprache mit dem Pfarramt (T 373 13 89) oder Mesmer (T 792 22 42)
- Rosenkranzgebete, Beerdigungsgottesdienst, Abdankungsfeier, Gedächtnismessen festlegen
- Organisation und Vorbereitung der Erdbestattung/Urnenbestattung
- Überführung des Leichnams in die Totenkapelle (Bestattungsinstitut)
- Auf Wunsch Anbringung einer Hinweistafel «Bitte keine Handkondolenzen»
Was ist von den Angehörigen weiter zu tun?
- Verwandte, Freunde, Nachbarn, etc. benachrichtigen und evtl. Sargträger erfragen. Sollten keine Sargträger gefunden werden, stehen Ihnen Gemeindebeauftragte bzw. der Mesmer zur Verfügung.
- Text für die Todesanzeige vorbereiten, eventuell mit Foto
- Todesanzeige bei der Druckerei bestellen. Landeszeitungen werden auf Wunsch von der Druckerei beauftragt. Die Todesanzeige kann bei den Landeszeitungen direkt aufgegeben werden.
- Lebenslauf für Beerdigungs-/Abdankungsfeier vorbereiten
- Persönlicher Blumenschmuck/Sargbouquet bestellen
- Totenmahl organisieren
- Orgelbegleitung, Wunschlieder dem Pfarrer mitteilen
Am Tag der Beisetzung
Die Angehörigen sollten sich etwa eine halbe Stunde vor dem Gottesdienst in der Totenkapelle einfinden.
Was ist in der Zeit nach der Beerdigung von den Angehörigen zu machen?
- Meldung an Versicherungen, Banken, Krankenkasse, Wohnungsvermieter, etc.
- Witwen- oder Witwerrente beantragen
- Testament: Ist eines vorhanden und wo ist es hinterlegt?
- Danksagung
- Grabstein gemäss Friedhofordung aussuchen
- Bepflanzung des Grabes
- Wichtige Dokumente wie Reisepass, Geburtsschein, Versicherungsunterlagen usw. während einiger Zeit aufbewahren
Was übernimmt die Gemeindekanzlei?
- Bekanntmachung im Gemeindekanal
- Abmeldung der/des Verstorbenen
- Erbinventar aufnehmen (Inventarisation)
Was veranlasst das Land?
- Einladung des Landgerichtes zur Verlassenschaftsverhandlung
Kosten
Die Gemeinde Mauren übernimmt bei einer Leichen- oder Urnenbestattung folgende Kosten gemäss Gebührenordnung:
- Platz für Doppelgrab/Urnendoppelgrab
- Leichenwagen vom Trauerhaus innerhalb der Gemeinde bis zur Totenkapelle (gemäss Vertrag Bestattungsdienst) bzw. einen Kostenanteil für die Leichen-/Urnenüberführung von auswärts verstorbenen Gemeindeeinwohnerinnen und Gemeindeeinwohnern
- Öffnen und Eindecken des Grabes
- Kremation im Krematorium Chur/St. Gallen
Die Angehörigen übernehmen die Kosten für
- Sarg und Einsargen des Leichnams
- Das hölzerne Grabkreuz vom Bestattungsdienst
- Überführung des Leichnams von auswärts
- Pauschalbetrag für allfällige Sargträger CHF 400.
- Sarg und Einsargen sowie die Überführung des Leichnams zum Krematorium und die Rückführung der Urne
- Urne
- Bei einer Beisetzung in ein Urneneinzelgrab die einmalige Zahlung für die Grabmiete und Grabpflege (siehe Gebührenordnung)
Zusätzliche Gebühren für auswärtige Personen entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung.
Sonstige Informationen
- Es besteht die Möglichkeit, zu Lebzeiten eine Kremationserklärung schriftlich zu hinterlegen. Diesbezüglich wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei oder an den Mesmer.
- Informationen über einen Organspenderausweis erhalten Sie bei Ihrem Arzt oder Krankenhaus.
Lebens- und Sterbebegleitung
Besuch des Seelsorgers: Ist bei Gebrechlichkeit oder Krankheit der Besuch des Pfarrers erwünscht, dann wenden Sie sich bitte an das Pfarramt (T 373 13 89).
Kontaktstelle «Verein Hospizbewegung Liechtenstein»: Benötigen Sie fachlichen Rat und Hilfestellung in pflegerischen, ärztlichen oder rechtlichen Belangen oder wünschen Sie Unterstützung und Begleitung im Prozess des Abschiednehmens, dann hilft Ihnen der Verein Hospizbewegung gerne weiter, Telefon (T 777 20 01).
Hilfestellung durch Krisenintervention ist auch unter der Telefonnummer 117 möglich.
Wichtige Telefonnummern
Allgemeiner Notruf 230 30 30
Gemeindekanzlei 377 10 40
Pfarramt 373 13 89
Mesmer 792 22 42
Kintra Bestattungsinstitut, Eschen 373 82 40
Marxer Bestattungsinstitut, Bendern 373 12 82
Verein Hospizbewegung 777 20 01
Krisenintervention 117