Der Geschäftsprüfungskommission (GPK) obliegt die laufende Kontrolle der Verwaltung und des Rechnungswesens der Gemeinde. Sie überprüft den Rechnungsabschluss und mindestens zweimal jährlich die finanzielle Gebarung. Sie berichtet überdies dem Gemeinderat über das Ergebnis ihrer Prüfung und stellt Antrag auf Genehmigung der Gemeinderechnung und Entlastung der Organe.
Die GPK besitzt das Recht der Akteneinsicht und der Besichtigung aller Gemeindewerke. Die Behörden der Gemeinde sowie deren Bedienstete sind der GPK gegenüber auskunftspflichtig.
Zur Kontrolle des Rechnungswesens der Gemeinde bedient sich die GPK auch der Dienste einer von der Regierung anerkannten Revisionsgesellschaft.