Im Winter stellen der Werkbetrieb bzw. die Bauverwaltung Mauren immer wieder fest, dass Schnee von Privatflächen auf öffentliche Verkehrsflächen (Strassen, Wege und Trottoirs) befördert wird - dies zum Teil in grösseren Mengen. Wir bitten Sie, davon abzusehen, da es einerseits die Räumungsarbeiten unnötigerweise erschwert und andererseits auch eine zusätzliche Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer bedeutet. Unter Umständen kann dies rechtliche Folgen für den Verursacher nach sich ziehen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass das Abstellen von Fahrzeugen auf Strassen, Trottoirs und Kehrplätzen untersagt ist, weil damit die Schneeräumung sowie die Kehrichtabfuhr ebenfalls erheblich behindert werden.
Hydranten nicht mit Schnee zuschütten!
Die Wasserversorgung und die Feuerwehr bitten darum, Hydranten keinesfalls mit Schnee zuzuschütten, da diese im Falle eines Schadensereignisses schwer aufzufinden sind oder gar dermassen einfrieren könnten, dass sie für den Brandschutz nicht mehr zur Verfügung stehen. Mit Schnee bedeckte Hydranten könnten zudem vom Schneeräumungsdienst übersehen und so unbeabsichtigt beschädigt werden.
Mit Verständnis für witterungsbedingte Ausnahmesituationen und gegenseitiger Rücksichtnahme kommen alle sicher und störungsfrei durch den Winter.
Herzlichen Dank!
Gemeindebauverwaltung Mauren